Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter den Erwerb des Hauptschulabschlusses fördern.
Vorher ist eine Antragstellung notwendig.
Bei Jugendlichen unter 25 Jahre findet die Vorbereitung meist in Form einer berufsvorbereitenden Maßnahme statt.
Erwachsene ab 25 Jahre können einen Bildungsgutschein erhalten.
Die Förderung anderer Schulabschlüsse ist nicht möglich. Diesbezüglich bestehen aber Möglichkeiten über den 2. Bildungsweg.
Wenn Sie sich bei einer Schule des zweiten Bildungsweges oder einem anderen Bildungsträger mit dem Ziel der Erlangung eines Schulabschlusses anmelden sind Sie ab dem Schuljahresbeginn berechtigt BAföG zu beantragen.
Sollte diese Leistung nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreichen, erhalten Sie weiterhin ergänzende Leistungen durch das Jobcenter. Sie bekommen dann nicht weniger Geld als vorher. Sie erhalten pro Jahr eine Zahlung für Bildung und Teilhabe (BuT), um Arbeitsmaterialen für die Schule zu bezahlen, wenn Sie die Schulbescheinigung einreichen.
§ 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., 131a und 131b SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenters Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter eine Fortbildung fördern.
Vorher ist eine Antragstellung mit einer Begründung notwendig, weshalb Sie die Fortbildung benötigen.
Voraussetzung ist, dass die Fortbildung für die Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Stelle notwendig ist und Ihre persönliche und gesundheitliche Eignung vorliegt.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann das Jobcenter einen Bildungsgutschein ausstellen. Mit diesem können Sie sich einen für den Bildungsgutschein zertifizierten Träger suchen. Passende Träger und Angebote finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/kursnet.
Sie lassen den Bildungsgutschein vom Träger ausfüllen und reichen diesen rechtzeitig (mindestens 5 Werktage) vor Antritt der Fortbildung wieder ein, damit er eingelöst werden kann. Wenn der ausgesuchte Kurs den Bedingungen des Gutscheins entspricht erhalten Sie ein Zuweisungsschreiben und einen Bescheid.
Gefördert werden können fachliche Teilqualifizierungen, das Nachholen eines Berufsabschlusses, aber auch der nachträgliche Erwerb eines Hauptschulabschlusses. Um den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung zu garantieren, kann auch der Erwerb von Grundkompetenzen im Vorfeld der Qualifizierung gefördert werden (beispielsweise Deutsch/ Mathe/Informations- und Kommunikationstechnologien).
Während der Fortbildung werden auch Fahrkosten in Höhe des kostengünstigsten öffentlichen Verkehrsmittels sowie zusätzliche und nachgewiesene Kinderbetreuungskosten übernommen.
Sie planen an einer Umschulung teilzunehmen?
Dann ist ab dem 01.07.23 die Zahlung des Weiterbildungsgeldes in Höhe von 150€ möglich.
Und wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen, erhalten eine Prämie von 1000€, sofern die Ausbildungsordnung eine Zwischenprüfung vorsieht. Bei bestehen der Abschlussprüfung erhalten Sie sogar 1500€.
Rechtsgrundlagen:
§ 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., § 87a SGB III, § 131a und § 131b SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter Sie unter Umständen bei der Durchführung einer Weiterbildung in Teilzeit unterstützen. Hier gilt die gleiche Regelung wie auch sonst bei einer geförderten Fortbildung. Es verlängert sich in der Regel die Dauer der Fortbildung. Suchen Sie eine passende Fortbildung bei einem Träger.
§ 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., 131a und 131b SGB III
Während einer mit dem Bildungsgutschein geförderten Fortbildung können folgende Kosten übernommen werden:
- in Höhe von 60€ pro Tag, aber max. 420€ im Monat für die Unterbringungen,
- in Höhe von 24€ pro Tag, aber max. 168€ im Monat für die Verpflegung.
§ 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., 131a und 131b SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter Sie unter Umständen bei der Durchführung einer abschlussorientierten Weiterbildung, auch umgangssprachlich "Umschulung" genannt, unterstützen.
Ziel ist immer der Erwerb eines Berufsabschlusses.
Wann können Sie gefördert werden?
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wo wird die Umschulung durchgeführt?
Welche Kosten werden übernommen?
- in Höhe von 60€ pro Tag, aber max. 420€ im Monat für die Unterbringungen,
- in Höhe von 24€ pro Tag, aber max. 168€ im Monat für die Verpflegung.
Rechtsgrundlagen:
§ 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., § 87a SGB III, § 131a und § 131b SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter Sie unter Umständen bei der Durchführung einer beruflichen Einzelumschulung unterstützen.
Grundsätzlich ist eine vorherige Antragstellung notwendig.
Diese Form der Umschulung wird in einem Betrieb durchgeführt.
Die Dauer beträgt maximal 2 Jahre.
Es wird ein Umschulungsvertrag mit dem Betrieb geschlossen, welcher der zuständigen Kammer vorgelegt werden muss. Der Berufsschulunterricht findet an einer staatlichen Schule vor Ort statt und der Betrieb zahlt eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Durch das Jobcenter werden folgende Kosten übernommen:
§ 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., 131a und 131b SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter Sie unter Umständen bei der Durchführung einer berufsbegleitenden Weiterbildung unterstützen. Art und Umfang ist dabei abhängig von Qualifikation, Alter und der Betriebsgröße. Der Arbeitgeberservice berät Sie und Ihren Arbeitgeber gern.
Wann können Sie gefördert werden?
Es bedarf immer eine vorherigen Antragstellung.
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie während einer Weiterbildung freistellt, kann er unter Umständen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe ist abhängig von Qualifikation der oder des Beschäftigten und der Betriebsgröße und muss vorher beantragt werden.
§ 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., 131a und 131b SGB III
Gerade wenn man lange aus der Schule und dem Arbeitsleben heraus ist, fällt einem das Lernen schwer. Man hat nicht mehr das aktuellste Wissen und weiß gar nicht, ob man noch gut darin ist, etwas Neues zu lernen.
Hier setzt die Maßnahme Grundkompetenzen an, bevor es um die eigentliche Fortbildung oder Umschulung geht.
Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt, beispielsweise Mathe, Schreiben und Lesen, Umgang mit dem Computer. Man kann sich mit den besten Lernmethoden auseinandersetzen und herausfinden, welcher Lerntyp man ist.
Gleichzeitig werden aber auch Themen wie Vereinbarkeit Familie und Beruf bearbeitet und auch notwendige Sozialkompetenzen geübt.
Es können in Vorbereitung auf eine Fortbildung folgende Fragen geklärt werden:
Diese Fragen u.v.m. gilt es vor einer zeitintensiven Fortbildung zu klären. Die Maßnahme Grundkompetenzen kann bis zu 6 Monate dauern.