Qualifizierung


  • Wie kann mir das Jobcenter helfen, wenn ich meinen Schulabschluss nachholen möchte?

    Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter den Erwerb des Hauptschulabschlusses fördern.


    Vorher ist eine Antragstellung notwendig.


    Bei Jugendlichen unter 25 Jahre findet die Vorbereitung meist in Form einer berufsvorbereitenden Maßnahme statt.


    Erwachsene ab 25 Jahre können einen Bildungsgutschein erhalten.


    Die Förderung anderer Schulabschlüsse ist nicht möglich. Diesbezüglich bestehen aber Möglichkeiten über den 2. Bildungsweg. 


    Wenn Sie sich bei einer Schule des zweiten Bildungsweges oder einem anderen Bildungsträger mit dem Ziel der Erlangung eines Schulabschlusses anmelden sind Sie ab dem Schuljahresbeginn berechtigt BAföG zu beantragen.


    Sollte diese Leistung nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreichen, erhalten Sie weiterhin ergänzende Leistungen durch das Jobcenter. Sie bekommen dann nicht weniger Geld als vorher. Sie erhalten pro Jahr eine Zahlung für Bildung und Teilhabe (BuT), um Arbeitsmaterialen für die Schule zu bezahlen, wenn Sie die Schulbescheinigung einreichen.


    § 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., 131a und 131b SGB III 

  • Ich möchte mich beruflich weiterbilden. Wie kann mich das Jobcenter dabei unterstützen?

    Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenters Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter eine Fortbildung fördern.


    Vorher ist eine Antragstellung mit einer Begründung notwendig, weshalb Sie die Fortbildung benötigen.


    Voraussetzung ist, dass die Fortbildung für die Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Stelle notwendig ist und Ihre persönliche und gesundheitliche Eignung vorliegt. 


    Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann das Jobcenter einen Bildungsgutschein ausstellen. Mit diesem können Sie sich einen für den Bildungsgutschein zertifizierten Träger suchen. Passende Träger und Angebote finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/kursnet


    Sie lassen den Bildungsgutschein vom Träger ausfüllen und reichen diesen rechtzeitig (mindestens 5 Werktage) vor Antritt der Fortbildung wieder ein, damit er eingelöst werden kann. Wenn der ausgesuchte Kurs den Bedingungen des Gutscheins entspricht erhalten Sie ein Zuweisungsschreiben und einen Bescheid.


    Gefördert werden können fachliche Teilqualifizierungen, das Nachholen eines Berufsabschlusses, aber auch der nachträgliche Erwerb eines Hauptschulabschlusses. Um den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung zu garantieren, kann auch der Erwerb von Grundkompetenzen im Vorfeld der Qualifizierung gefördert werden (beispielsweise Deutsch/ Mathe/Informations- und Kommunikationstechnologien).


    Während der Fortbildung werden auch Fahrkosten in Höhe des kostengünstigsten öffentlichen Verkehrsmittels sowie zusätzliche und nachgewiesene Kinderbetreuungskosten übernommen.


    Sie planen an einer Umschulung  teilzunehmen?


    Dann ist ab dem 01.07.23 die Zahlung des Weiterbildungsgeldes in Höhe von 150€ möglich. 


    Und wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen,  erhalten eine Prämie von 1000€, sofern die Ausbildungsordnung eine Zwischenprüfung vorsieht. Bei bestehen der Abschlussprüfung erhalten Sie sogar 1500€.





    Rechtsgrundlagen:

    § 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., § 87a SGB III, § 131a und § 131b SGB III 

  • Gibt es für mich die Möglichkeit einer Teilzeitqualifizierung?

    Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter Sie unter Umständen bei der Durchführung einer Weiterbildung in Teilzeit unterstützen. Hier gilt die gleiche Regelung wie auch sonst bei einer geförderten Fortbildung. Es verlängert sich in der Regel die Dauer der Fortbildung. Suchen Sie eine passende Fortbildung bei einem Träger.


    § 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., 131a und 131b SGB III 

  • Welche Kosten werden im Rahmen meiner Weiterbildung vom Jobcenter übernommen?

    Während einer mit dem Bildungsgutschein geförderten Fortbildung können folgende Kosten übernommen werden:


    • Lehrgangskosten (diese werden direkt mit dem Träger abgerechnet): diese beinhalten je nach Ausgestaltung der Maßnahme auch Kosten für Arbeitsmittel und Prüfung. Bitte prüfen Sie vorher, ob die Kosten in der Maßnahme enthalten sind. Es ist nicht möglich Kosten im Nachhinein zu erstatten, wenn diese nicht auf dem Maßnahmebogen vorhanden sind.
    • Fahrkosten: diese werden in Höhe des kostengünstigsten Verkehrsmittels erstattet.
    • Kosten für eine notwendige auswärtige Unterkunft und Verpflegung (nur wenn es keinen geeigneten regionalen Träger gibt):

                 - in Höhe von 60€ pro Tag, aber max. 420€ im Monat für die Unterbringungen,

                 - in Höhe von 24€ pro Tag, aber max. 168€ im Monat für die Verpflegung.

    • Kinderbetreuungskosten: Entstehen zusätzliche Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 15. Lebensjahr (Kindergarten-/Hortgebühren, Tagesmutter…) können diese in Höhe von 160€ übernommen werden.

    § 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., 131a und 131b SGB III 

  • Was ist eine Umschulung?

    Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter Sie unter Umständen bei der Durchführung einer abschlussorientierten Weiterbildung, auch umgangssprachlich "Umschulung" genannt, unterstützen.


    Ziel ist immer der Erwerb eines Berufsabschlusses.


    Wann können Sie gefördert werden?


    • Wenn Sie bisher keinen Berufsabschluss (mit mind. zweijähriger Ausbildung) haben und bereits drei Jahre gearbeitet haben.
    • Wenn Sie einen Berufsabschluss haben, diesen aber mindestens 4 Jahre nicht mehr ausgeübt haben und stattdessen in ungelernter Tätigkeit gearbeitete haben. Voraussetzung, ist, dass der Berufsabschluss nicht mehr verwertbar ist und eine kürzere Qualifizierung auch nicht ausreicht, um Sie für die Tätigkeit wieder „fit“ zu machen.

    Welche Voraussetzungen gibt es?


    • Die Fortbildung muss für die Integration auf dem Arbeitsmarkt notwendig sein.
    • Es müssen gute Chancen für eine Vermittlung im Zielberuf bestehen
    • Sie müssen persönlich und gesundheitlich für die Umschulung geeignet sein. Diesbezüglich kann die Integrationsfachkraft auch den Berufspsychologischen Service und den Ärztlichen Dienst beauftragen, um ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. 
    • Der Träger muss für die Umschulung zugelassen sein.

    Wo wird die Umschulung durchgeführt?


    • In der Bildungsstätte eines zugelassenen Trägers.
    • In einem normalen Betrieb im Rahmen einer betrieblichen Umschulung.

    Welche Kosten werden übernommen?


    • Lehrgangskosten (diese werden direkt mit dem Träger abgerechnet): diese beinhalten je nach Ausgestaltung der Maßnahme auch Kosten für Arbeitsmittel und Prüfung. Bitte prüfen Sie vorher, ob diese Kosten in der Maßnahme enthalten sind. Es ist nicht möglich Kosten im Nachhinein zu erstatten.
    • Fahrkosten: diese werden in Höhe des kostengünstigsten Verkehrsmittels erstattet.
    • Kosten für eine notwendige auswärtige Unterkunft und Verpflegung (nur wenn es keinen geeigneten regionalen Träger gibt):

                 - in Höhe von 60€ pro Tag, aber max. 420€ im Monat für die Unterbringungen,

                 - in Höhe von 24€ pro Tag, aber max. 168€ im Monat für die Verpflegung.


    • Kinderbetreuungskosten: Entstehen zusätzliche Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 15. Lebensjahr (Kindergarten-/Hortgebühren, Tagesmutter…) können diese auf Nachweis bis max. 160€ übernommen werden.
    • Weiterbildungsprämie: Führt die Fortbildung zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, erhalten Sie bei Bestehen der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung eine Prämie von 1000€ für die Zwischenprüfung und 1500€ für die Abschlussprüfung, sofern diese durch die jeweilige Prüfungsordnung vorgesehen sind.
    • ab dem 01.07.23 ist die Zahlung des Weiterbildungsgeldes in Höhe von 150€ möglich, wenn die Fortbildung mindestens 2 Jahre dauert und zum Abschluss eines Ausbildungsberufes führt. 

    Rechtsgrundlagen:

    § 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., § 87a SGB III,  § 131a und § 131b SGB III 

  • Was ist eine berufliche Einzelumschulung?

    Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter Sie unter Umständen bei der Durchführung einer beruflichen Einzelumschulung unterstützen.


    Grundsätzlich ist eine vorherige Antragstellung notwendig.


    Diese Form der Umschulung wird in einem Betrieb durchgeführt. 


    Die Dauer beträgt maximal 2 Jahre. 

    Es wird ein Umschulungsvertrag mit dem Betrieb geschlossen, welcher der zuständigen Kammer vorgelegt werden muss. Der Berufsschulunterricht findet an einer staatlichen Schule vor Ort statt und der Betrieb zahlt eine angemessene Ausbildungsvergütung.


    Durch das Jobcenter werden folgende Kosten übernommen:


    • Prüfungsgebühren, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge,
    • Kosten für Lernmittel,
    • Fahrkosten,
    • zusätzlich anfallende Kinderbetreuungskosten,
    • ggf. Stützunterricht.

    § 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., 131a und 131b SGB III 

  • Ich möchte mich berufsbegleitend qualifizieren. Welche Unterstützung erhalte ich vom Jobcenter?

    Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter Sie unter Umständen bei der Durchführung einer berufsbegleitenden Weiterbildung unterstützen. Art und Umfang ist dabei abhängig von Qualifikation, Alter und der Betriebsgröße. Der Arbeitgeberservice berät Sie und Ihren Arbeitgeber gern.


    Wann können Sie gefördert werden?


    • Wenn Ihr Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt und Sie in den letzten 4 Jahren vor Antragstellung nicht an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und Ihre berufliche Tätigkeit durch Technologien ersetzt werden oder Sie vom Strukturwandel betroffen sind und die Weiterbildung in einem Engpassberuf stattfindet.
    • Sie müssen persönlich geeignet sein.
    • Abweichende Regelungen gibt es bei Schwerbehinderung, Kunden mit einem Alter über 45 Jahre und bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.
    • Die Fortbildung muss außerhalb des Betriebes stattfinden.
    • Es darf sich nicht um eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene Fortbildung handeln.
    • Der Arbeitgeber muss sich in der Regel an den Kosten beteiligen (Ausnahme bei Schwerbehinderten, Kunden und Kundinnen über 45 Jahre und Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern).

    Es bedarf immer eine vorherigen Antragstellung.


    Wenn Ihr Arbeitgeber Sie während einer Weiterbildung freistellt, kann er unter Umständen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe ist abhängig von Qualifikation der oder des Beschäftigten und der Betriebsgröße und muss vorher beantragt werden.


    § 16 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff., 131a und 131b SGB III 

  • Wie kann ich mich auf eine Weiterbildung vorbereiten? (Grundkompetenzen)

    Gerade wenn man lange aus der Schule und dem Arbeitsleben heraus ist, fällt einem das Lernen schwer. Man hat nicht mehr das aktuellste Wissen und weiß gar nicht, ob man noch gut darin ist, etwas Neues zu lernen.


    Hier setzt die Maßnahme Grundkompetenzen an, bevor es um die eigentliche Fortbildung oder Umschulung geht.


    Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt, beispielsweise Mathe, Schreiben und Lesen, Umgang mit dem Computer. Man kann sich mit den besten Lernmethoden auseinandersetzen und herausfinden, welcher Lerntyp man ist.

    Gleichzeitig werden aber auch Themen wie Vereinbarkeit Familie und Beruf bearbeitet und auch notwendige Sozialkompetenzen geübt.


    Es können in Vorbereitung auf eine Fortbildung folgende Fragen geklärt werden:


    • Wie schaffe ich es mit den einhergehenden Änderungen umzugehen?
    • Wie gehe ich in der Fortbildung oder im Arbeitsleben mit Konflikten um? 
    • Was kann ich in Überforderungssituationen machen, um mein Ziel zu erreichen?
    • Schaffe ich es trotz des Alltags pünktlich zu sein?
    • Wie geht meine Familie mit der Änderung um?
    • Wie hoch ist mein Leistungsvermögen, muss ich etwas beachten? Und gibt es Strategien dieses zu steigern oder besser mit Einschränkungen umzugehen?

    Diese Fragen u.v.m. gilt es vor einer zeitintensiven Fortbildung zu klären. Die Maßnahme Grundkompetenzen kann bis zu 6 Monate dauern.

Share by: