Für das Erstgespräch sind in der Regel 60 Minuten eingeplant. Dieses wird mit Personen geführt, die gerade frisch Ihren Antrag im Jobcenter gestellt haben, Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind sowie mindestens 15 Jahre alt sind.
Es beinhaltet grundsätzlich:
Zur Vorbereitung reichen Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Zeugnissen ein. Sollten Sie keine Unterlagen haben, helfen wir Ihnen gern bei der Erstellung.
Bitte bringen Sie zum Termin auch Ihren Ausweis und Ihre Einladung mit.
Dann sollten Sie sich zunächst an Ihre zuständige Integrationsfachkraft wenden. Denn die weitere Vorgehensweise hängt davon ab, welche Art von Unterstützung Sie benötigen.
Zur ersten Orientierung finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/m/newplan/ ein Tool zur Orientierung.
Unter Berufenet und BerufeTV finden Sie Informationen zum Berufsbild der verschiedenen Berufe.
Für einen guten Überblick vom regionalen Arbeitsmarkt hilft es in Stellenbörsen die Stadt einzugeben und dann zu prüfen, welche Berufe besonders häufig gefragt werden. Im zweiten Schritt kann dann geprüft werden, welche davon zu Ihnen passen.
Sie sind sich unsicher, was zu Ihnen passt und ob Sie die Eignung mitbringen? Dann gibt es verschiedene Angebote die wir machen können.
Der Berufspsychologische Service kann Sie bei einer ersten Orientierung beraten und durch verschiedene Testverfahren Ihre Eignung prüfen.
Oder aber Sie nutzen die Möglichkeit einer Orientierungsmaßnahme oder eines Coachings.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten.:
Sie möchten sich gerne im angestrebten Berufsfeld erproben, bevor Sie Zeit, Geld und Mühe investieren? Dann ist eine Maßnahme beim Arbeitgeber bis zu 6 Wochen sinnvoll.
Schritt für Schritt begleiten wir Sie zu Ihrem Ziel.
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III
Das Jobcenter kann Sie auch bei Problemen unterstützen, die mit dem Thema Arbeit in erster Linie wenig zu tun haben. Wir unterstützen auch als Netzwerkpartner und geben Ihnen Informationen zu Ansprechpartnern und Themen wie:
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Manchmal hat man so viele Probleme, dass an Arbeit noch gar nicht zu denken ist und einem die Probleme über „den Kopf wachsen“. Wenn dies der Fall ist, dann besteht oft ein intensiverer Unterstützungsbedarf.
Zusammen mit Ihrer Fallmanagerin oder ihrem Fallmanager und anderen Netzwerkpartnern arbeiten Sie an Themen wie:
Im Fallmanagement finden dann monatlich (manchmal auch öfter) Gespräche statt.
Die Dauer des Fallmanagements beträgt in der Regel nicht länger als 2 Jahre.
Die Teilnahme am Fallmanagement findet nur so lange statt, wie Sie dies wünschen.
§§ 14, 15 SGB II
Der Kooperationsplan wird, soweit möglich, im ersten Gespräch erstellt. Der Bürger und die Integrationsfachkraft erstellen auf die Weise einen Leitfaden, wie die zukünftige Zusammenarbeit gestaltet werden soll. Er enthält das vereinbarte Ziel und die einzelnen Schritte, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Dabei werden die in Frage kommenden Förderinstrumente ebenso aufgenommen, wie die erforderlichen Eigenbemühungen (zum Beispiel: Bewerbungen, Teilnahme an Fortbildungen, Kontaktaufnahme zu weiteren Beratungsstellen…).
Der Kooperationsplan ist rechtlich nicht verbindlich, das heißt aus ihm heraus können keine direkten Leistungsminderungen entstehen.
Sollte man sich nicht auf einen gemeinsamen Kooperationsplan einigen, erfolgt ein Schlichtungsverfahren durch Einschaltung eines unparteiischen Dritten.
Rechtsgrundlagen: §15 SGB II
Ab 01.07.2023 gibt es im Jobcenter das Schlichtungsverfahren.
Das können Sie nutzen, wenn Sie den Kooperationsplan mit Ihrer Integrationsfachkraft nicht abschließen möchten, weil Sie eine andere Meinung zu den Inhalten haben.
Sie informieren Ihre Integrationsfachkraft, dass Sie den Kooperationsplan nicht abschließen möchten und eine Schlichtung wünschen.
Die Integrationsfachkraft wendet sich an die Schlichtungsperson, welche Ihnen einen Termin zusendet. Die Schlichtungsperson kennt ihren Fall nicht und erhält die Informationen durch das gemeinsame Gespräch.
Das Ziel ist es, eine gemeinsame Lösung zu finden, welche in den Kooperationsplan geschrieben wird.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Integrationsfachkraft oder die Schlichtungsperson des Jobcenters Landeshauptstadt Potsdam, Frau M. Baillieu, Tel. 0331 880 6220.
Wenn das Jobcenter Sie zu einem Gespräch eingeladen hat, dann können Sie sich die Fahrkosten zum Meldetermin erstatten lassen. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie auf Nachfrage von Ihrer Integrationsfachkraft.
§309 SGB III, Abs. 4
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter unter Umständen die Übersetzungskosten übernehmen.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass das Zeugnis und die Anerkennung für die Bewerbung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung notwendig ist.
Zeugnisübersetzung:
Hier gibt es 2 Möglichkeiten.
Sie suchen sich selbst Übersetzer und reichen uns jeweils drei Kostenvoranschläge für Übersetzung und Beglaubigung ein. Es muss der konkrete Inhalt und die Kosten pro Seite und Zeichen erkennbar sein. Das kostengünstigste Angebot kann erstattet werden.
Sie reichen das Zeugnis bei uns ein und wir lassen es von uns für Sie übersetzen. Dies sollten Sie persönlich tun, da wir das Zeugnis im Original benötigen (bitte senden Sie uns keine Originale per Post, da diese automatisch gescannt und vernichtet werden).
Anerkennung des Abschlusses:
Meist reicht ein übersetztes Zeugnis noch nicht aus und Sie müssen es auch noch anerkennen lassen. Sie finden weitere Informationen, ob dies notwendig ist und welche Stelle für Sie zuständig ist unter
Lassen sich von der anerkennenden Stelle eine Kostenübersicht geben und reichen Sie diese im Jobcenter zusammen mit dem Antrag ein.
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Für die Suche nach einem Integrationskurs gibt es eine Übersicht, in der alle Kurse aufgeführt sind.
Sie finden sie unter folgenden Links:
Für die Suche nach einem Berufssprachkurs gibt es eine Übersicht, in der alle Kurse aufgeführt sind.
Sie finden sie unter folgendem Link: https://web.arbeitsagentur.de/sprachfoerderung/suche/berufssprachkurse.